3. Oktober 2007 | Le Pissoir,News | Kommentare deaktiviert für Die Wendehammernachricht des Tages

Die Wendehammernachricht des Tages

+++ Breaking News +++ Breaking News +++ Breaking News +++ Wendehammerurteil: Bolzen verboten! +++ Breaking News +++ Breaking News +++ Breaking News +++

Pünktlich zum 3. Oktober die Wendehammernachricht des Tages (nicht zu verwechseln mit der Wendehalsnachricht): Wenn Kinder in einem Wohngebiet einen sogenannten Wendehammer als Bolzplatz nutzen, kann der Lärm so groß sein, dass er für Anwohner unzumutbar ist. Das geht aus einem Urteil hervor, das das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz am Dienstag in Koblenz veröffentlichte. Es gab einem Kläger aus Nassau recht. Der Lärm sei für den Kläger unzumutbar, entschieden die Richter auf Grundlage eines Gutachtens. Sie verpflichteten die Gemeinde, gegen die Kinder – im Einzelfall auch mit Verboten – vorzugehen (Az.: 7 A 10789/07.OVG). Der Lärm sei nicht mit dem in Wohngebieten grundsätzlich hinzunehmenden Kinderlärm gleichzusetzen.

FANartisch meint: Der Wendehammerfußball stirbt. Es lebe das Wendehammerbadminton. Auch zu laut? Dann eben das Wendehammer-immer-nur-Rumlaufen. Obwohl: Schritte können auch so verdammt laut sein, wenn man den Fuß nicht richtig abrollt. Viele Kinder sind ja auch Grobmotoriker. Einatmen und Ausatmen. Das große Wendehammer-Ein-und-Ausatmen. Puh. Geschafft…